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BVNL.de Aktuelles (Start) Fälle Familie Sontowski

Familie Sontowski

Fall Sontowski - Verfahren eingestellt!!!!

In der heutigen Anhörung, zu der die Großmutter von Tarek Sontowski sich
entschlossen hatte zu gehen, wurde vom Richter beschlossen, den Fall
niederzulegen.
Er fragte noch, warum Tarek nicht zur Schule ginge doch Familie
Sontowski verwies entschlossen auf die Akten, in denen bereits alles
vorgetragen wurde.
Lediglich die neue Adresse im nahen Ausland wollte der Richter noch
bekommen, um dann den Fall niederlegen zu können.

Familie Sontowski hatte eine Schutzschrift hinterlegt bevor es zur
Anzeige durch das Jugendamt kam, und danach sofort alle wichtigen
Schritte getan die zu machen waren: auf Datenschutz verwiesen,
Beschwerden eingereicht und die Behörden damit in die Schranken
verwiesen.

Wir bedanken uns bei allen Unterstützern herzlich, es zeigt wie man
gemeinsam mit den richtigen rechtlichen Mitteln weit kommen kann. Das
Tarek nicht in Deutschland selber so frei sein kann ist traurig, doch je
mehr Fälle gewonnen werden, desto großer wird die Gemeinschaft, das
Verstehen auch von Außenstehenden und das Interesse der Bürger an
solchen Fällen.

Näheres zum Beschluss folgt in einigen Tagen,
 

Wir bitten um Mithilfe und Unterstützung.
Wir brauchen dringend Spenden, um der Familie bei den Behördenwegen eine der für uns tätigen Schreibkräfte zur Verfügung stellen   zu können. Kontodaten bitte unter www.bildungsvielfalt.eu erfragen oder unter Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. Außerdem hofft die Familie auf breites öffentliches Interesse.


Fall Sontowski


Am Freitag den 05.02.2010 meldeten sich Angela Sontowski und ihr Sohn
Tarek beim Einwohnermeldeamt in Neu Wulmstorf ab um ins nahe Ausland zu
verziehen, Ziel Frankreich.

2 Stunden später stand Frau Richard vom Jugendamt vor der Türe, bedrohte
die Mutter und verbot ihr die Ausreise aus Deutschland. Sollte sie
dennoch versuchen das Land zu verlassen, würde man ihr das Sorgerecht
entziehen und die Ausreiche mit richterlicher Verfügung verbieten. Laut
Aussage der Frau Richard, gab das Einwohnermeldeamt selber die Abmeldung
ans Jugendamt weiter. Jede Rechtslage dazu ist unerkennbar.

Zu diesem Zeitpunkt war das Jugendamt bereits nicht mehr zuständig, so
lauten unsere Gesetze. Denn nur wenn die Sorgeberechtigen im
Zuständigkeitsbereichs des Jugendamtes gemeldet sind und sich dort auch
aufhalten, ist eine Zuständigkeit gegeben.

Am Montag den 08.02.2010 wurden durch die Eltern von Angela Sontowski,
Briefe an alle Ämter ausgehändigt, in denen durch Angela Sontowski
unmissverständlich zum Ausdruck gebracht wurde, dass jede zuvor einmal
erteilte Einverständniserklärung ,die zum Austausch von Daten und
Informationen gegeben worden war, zurückgezogen wird.
Zu diesem Zeitpunkt waren Angela Sontowski und Tarek bereits mit ihrem
Lebensmittelpunkt verzogen und Tarek von der Schule abgemeldet.

Jeder Deutsche hat ein Anrecht darauf ins Ausland zu verziehen, dort zu
leben und sich zu bilden – egal aus welchen Gründen.

Nachdem Jugendamt und eine Amtsärztin das Schreiben gelesen hatte, in
dem deutlich stand, dass Angela Sontowski keinen Austausch von Daten
zustimmt, besprachen sich Amtsärztin und Sozialarbeiterin im
Nebenzimmer!

Nachdem die Schule das Schreiben gelesen hatte, hab sie das Schreiben an
das Jugendamt weiter!

Nachdem das Jugendamt das Schreiben gelesen hatte, nahm es das Schreiben
aus der Schule an, gab es dem Amtsgericht Tostedt weiter!

4 mal fand ein unberechtigter Austausch von Daten innerhalb kürzester
Zeit statt. Es wurde noch nicht einmal versucht dies geschickt zu
verbergen. Es fand offen vor Zeugen statt.

Das Amtsgericht Tostedt wurde bereits am Freitag den 05.02.2010 vom JA
mündlich infomiert, eine Familie die unzulässige Angaben machen würde,
ob sie denn nun am Wochenende oder am Freitag umziehen würden, sei das
Kind zu entziehen. Das bereits ein Umzug vollzogen und eine Abmeldung
vorliegend war, verschwieg Frau Richard der Richterin Wegmann. Richterin
Wegmann stellte darauf Beschluss aus, der am 08.02.2010 geschrieben
wurde und am 10.02.2010 an die alte Meldeadresse ging, wo wegen des
amtlich aussehenden Briefes der Ehemann (aber nicht leiblicher oder
sorgeberechtiger Vater von Tarek!) den Brief aus Interesse öffnete.

Die Richterin Wegmann hatte beschlosse, als mildestes Mittel wegen der
Vorwürfe des Jugendamtes der Familie den Umzug allgemein zu verbieten.

Zur Erinnerung: Der Umzug war bereits soweit vollzogen, dass Mutter und
Kind im Nachbarland Unterkunft bezogen hatten und der Lebensmittelpunkt
verlegt worden war.

Die Richterin war also laut GG nicht zuständig. Der Beschluss nicht
wirksam, da von einem Gericht, das nicht zuständig war der Beschluss
ausgegangen war.

Der Brief war eigentlich nicht einmal zustellbar.

Der Stellvertreter des Präsidenten des Landgerichts in Stade sagte zu
den Vorfällen: dies sei die Richterliche Unabhängigkeit, zu entscheiden
ob man auch über eine Familie urteilen könne, die bereits verzogen sei.


Fazit: Zuerst überlegten wir ob das nun ein Ausreiseverbot wie zu
früheren Zeiten bedeutet, doch nach reiflicher Überlegung kommen wir zu
folgendem Schluss: wenn der Umzug verboten wurde, darf dann die Familie
also nicht mehr zurück nach Deutschland? Denn das Verbot wurde doch
ausgesprochen als bereits ein Umzug vollzogen war.


4 Tage, nachdem eine deutsche Familie umgezogen war, ging dann noch
Antrag auf Sorgerechtsentzug bei Gericht ein. Es wurde zudem ein Termin
für den 23.02.2010 angesetzt, obwohl eine gesetzliche Frist zur
Beantwortung des ersten Beschlusses erst am 24.02.2010 ablaufen würde,
wäre denn der Beschluss überhaupt rechtsgültig.

3 Tage, nachdem eine deutsche Familie Ämtern schriftlich verbot, die
Daten zu tauschen, wurden zwischen Schule, Jugendamt, Gericht und
Amtsärztin Sozialdaten aller Art ausgetauscht.


Tarek, ein 8 jähriger Junge mit Asthma, bestätigt durch Ärzte. Ein Junge
der sich schnell ansteckt und dadurch häufige Infekte hat. Er war in
einer Schule, wurde krank, wurde zurückgestellt. Kam dann in eine neue
Schule und wurde rasch nach Einschulung krank. Er fehlte lange Zeit, das
ist wahr. Aber nie unentschuldigt. Immer mit ärztlichen Attesten. Die
Familie bekam dennoch Bußgelddrohungen. Dann wurde die Amtsärztin
geschickt. Sie untersuchte Tarek nicht, sie sah ihn kurz. Sie kam dabei
zum Ergebnis, das Tarek augenscheinlich völlig gesund sei. Ein Umzug war
lange geplant, aber immer vermieden worden um nicht die Familie
auseinanderzureißen. Der Gesundheit zuliebe wurde nun beschlossen, der
Wohnort muss verlegt werden.

Die Schule machte keine Versuche anderen Unterricht zu bieten, das
Jugendamt bot keine Alternativen.
Das Gericht versuchte bisher nicht seiner Amtsermittlungspflicht
nachzugehen und vorab in Erfahrung zu bringen, ob vielleicht eine
Unfachlichkeit und Lüge eines Jugendamtes zu diesem Antrag geführt haben
könnte.

Der Landesdatenschutz wurde informiert. Dienstaufsichtsbeschwerde gegen
alle Beteiligten wird eingereicht.
 

Termine :

26. Juli 2010 bis 1. August: Freilerner Treffen  in Schweden

3 - 7 August 2010: EUDEC 2010

30. Juli bis 7. August 2010: Sommercamp der Intiative für selbstbestimmtes Lernen und des BVNL an der Ostsee

1. - 7. September 2010: "Septembertreffen" - Jugendtreffen im Schwarzwald

10.  - 12. September 2010: EUDEC-Deutschland-Treffen

11.September 2010: Mahnwache und Kranichfaltaktion in Stuttgart

05. bis 07. November 2010Herbsttreffen der Initiative für selbstbestimmtes Lernen, mit Mitgliederversammlung des BVNL


Regelmäßige Treffen: 
Stuttgart ,  Schwäbische Alb Außerdem gibt es die Unerzogen-Treffen: in Berlin, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt, Halle, Hamburg, Karlsruhe, Köln, London, Rostock, Mallorca,
http://www.unerzogen.de/brunch/

Jeden Dienstag ab 20 h Unschooling-Chat auf http://www.unerzogen.de/chat/


 
Der Schulzwang wird fallen wie
die Berliner Mauer
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»Zwei Dinge sollen Kinder von ihren Eltern bekommen: Wurzeln und Flügel«


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