Bundesverband Natürlich Lernen e.V.

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Baden-Württemberg

Gesetze von Baden-Würtemberg:

wichtig sind

Art. 14 der Landesverfassung

und das

Schulgesetz für Baden-Württemberg.

Besonders spannend:

"§ 76 Erfüllung der Schulpflicht
(1) Zum Besuch der in § 72 Abs. 2 Nr. 1 bezeichneten Schulen sind alle Kinder und Jugendlichen verpflichtet, soweit nicht für ihre Erziehung und Unterrichtung in anderer Weise ausreichend gesorgt ist. Anstelle des Besuchs der Grundschule darf anderweitiger Unterricht nur ausnahmsweise in besonderen Fällen von der Schulaufsichtsbehörde gestattet werden."


 

Briefwechsel mit dem Kultusministerium


16. September 2009:Brief des Infostandes und die Antwort von Herrn MR Lambert

Anlässlich des Internationalen Tages der Bildungsfreiheit am 15. September 2009  machten wir am Schlossplatz in Stuttgart einen  Infostand und  schrieben  an Herrn Kultusminister Rau einen Brief, in dem wir ihn aufforderten den Druck von den frei lernenden Familien und Kindern zu nehmen. Herr Ministerialrat Lambert antwortete für Herrn Kultusminister Rau.
Er schilderte die Gesetzeslage und begründete sie wie folgt:

Der Kanon der schulischen Fächer und ihre Inhalte dienen der Aufgabe, den jungen Menschen so zu formen, dass er seine Aufgabe als mündiger Bürger in einem demokratischen Staatswesen wahrnehmen kann. Hierzu reicht nicht die Vermittlung von Grundkenntnissen und Grundfertigkeiten, wie sie etwa durch Lehrbriefe und Unterricht durch die Eltern erreicht werden können. Die Schule muss gesellschaftliche und historische Fragestellungen sachkundiger, wissenschaftlich fundierter und pädagogisch zielgerichtete vermittelt, als dies durch Unterrichtssugorrate erreicht werden kann.“


28.Oktober 2009: I.Wolfs Antwortschreiben

In einem Antwortschreiben darauf stellt Immanuel Wolf vom BVNL folgende These dar:

"Der mündige Bürger in einer Demokratie braucht Selbstbewusstsein, Toleranz und Empathie. Er muss wissen, was er kann und was er will, er muss andere in ihrem Anderssein akzeptieren und sich in sie hineinversetzen und mitfühlen können. Die Fähigkeiten dazu werden weniger durch Inhalte, sondern durch soziale Strukturen gebildet."

und führt diese auch weiter aus. Am Ende verweist er auf Studien, in denen die (positiven) Ergebnisse von Homeschooling in den USA belegt werden und fordert:

"Bitte geben sie doch eine eigene Studie zu den Ergebnissen von Home-Education in
Auftrag, um ein neutrales Bild zu bekommen!"

Zu  diesem 2. Brief unsererseits bekamen wir bisher keine Antwort.




01.01.2010: Briefe an die Kultusminister und Senatoren (Bsp.Thüringen)

Im Rahmen der Aktion „Bildungsfreiheit für Deutschland - mehr als 1000 Kraniche für die Bundeskanzlerin“ schickte die Initiatorin Anja Krohmer den Kultusministern der 16 Bundesländer 3 gefaltete Origami-Kraniche und einen  Brief, in dem sie auf die Aktion hinweist und fragt:

  • "Dürfen Eltern in Thüringen schulfreie Bildungsformen, wie Freilernen, Häuslichen Unterricht, home-
    schooling und family based education für ihre Kinder wählen, ohne dass sie Buß- und Zwangsgelder, Ge-
    richtsverhandlungen und den teilweisen Verlust des Sorgerechts fürchten müssen?
  • Wird in Thüringen das Recht der Eltern gemäß Art. 26/3 der Deklaration der Menschenrechte anerkannt 
    und geachtet?"

13.01. 2010 und 27.01. 2010: Antwort von MR Lambert und Mail von A. Krohmer

Für das Kultusministerium von Baden-Württemberg antwortet wieder Herr Ministerialrat Lambert. Sein Schreiben an Anja Krohmer ist dem seiner Antwort an die Betreuer des Infostandes vom September ähnlich, jedoch weiter ausformuliert und an manchen Stellen abgeschwächt (z.B. "junge Menschen vorzubereiten" statt  "zu formen"). Vor allem auf den Aspekt der Integration in die Gesellschaft geht er genauer ein:

"Art. 6.2 des Grundgesetzes kann daher, auch im wohlverstandenen Interesse des Kindes selbst, kein Recht  der Eltern darauf entnommen werden, ihre Kinder von der Gesellschaft abzusondern und ihnen dieses Hineinwachsen vorzuenthalten, um sie vor – als schädlich erachteten – Einflüssen der Mitschüler zu bewahren. Denn Schule ist Gesellschaft. In ihr begegnen sich alle Teile der Gesellschaft, so wie diese eben ist. Sinn und Zweck der allgemeinen Schulpflicht ist es gerade, die Kinder ab einem gewissen Alter, in dem es ihnen zuzutrauen ist, in diese Gesellschaft einzufügen, damit sie andere – und andere sie - kennen und mit ihnen umgehen lernen. Der Schulbesuch gibt den Kindern die Möglichkeit, außerhalb des engen Familienkreises Beziehungen zu knüpfen, andere Lebens- und Denkformen kennen zu lernen, sich mit anderen Überzeugungen auseinander zu und mit Freiheiten umzugehen".

Zu Zwangsmaßnahmen und Sorgerecht bei Schulpflichtverletzungen schreibt er folgendes:

"Bei den Schulverweigerungen aus religiösen Gründen liegt in aller Regel keine weitergehende Verletzung des Personensorgerechtes vor. Eine Entziehung des Sorgerechts durch das Familiengericht wäre unverhältnismäßig. Insbesondere auch für solche Fälle wurde schulgesetzlich das Zwangsgeld eingeführt. Über die Schulgesetzänderung haben die Abgeordneten des Landtages von Baden-Würtemberg, d.h. Demokratisch gewählte Volksvertreter entschieden.

Die Schule wird – vor der Anwendung von Zwangsmitteln – immer zunächst versuchen, die Schulpflicht durch Apelle an die Einsicht im Rahmen von pädagogischen Erziehungsmaßnahmen bzw. Gesprächen durchzusetzen."

Anja Krohmer schrieb in ihrer Antwort zu dem Vorwurf der Absonderung von der Gesellschaft:

"Ebenso möchte ich Formen schulfreier Bildung nicht als Absondern von der Gesellschaft verstanden wissen. Wissen-
schaftlich fundierte Studien zeigen ja gerade eben, dass Freilerner deutlich sozial und politisch engagierter sind als der
Bevölkerungsdurchschnitt. Auch aus meinem persönlichen Umfeld sind mir keine sozial-isolierten Freilerner-Familien
bekannt."



02.02.2010: Offener Brief an die Bundeskanzlerin sowie die Ministerpräsidenten und Kultusminister der Länder

Anlässlich des erfolgreichen Asylverfahrens von Familie Romeike in den USA schrieben wir einen offenen Brief an die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten & Kultusminister der Länder, in dem wir sie dazu aufforderten sich dafür einzusetzen, dass die elementaren Menschenrechte auch im Bereich von Bildung und Schule in allen Bundesländern eingehalten werden. "Homeschooling muss in allen seinen Varianten vom Unterricht zu Hause bis zum freien Lernen zugelassen und die Gründung von freien Schulen einfacher werden. " (siehe auch unsere Presseerklärung dazu) 

Bisher liegt uns keine Antwort aus Baden-Württemberg vor.


 

 

Texte von Herrn Ministerialrat Johannes Lambert

Im Internet fanden sich folgende Aussagen und Texte von Herrn MR Lambert:

1. ein Artikel über Homeschooling aus der Zeit.
"Beim Kultusministerium Baden-Württemberg hat man mehr Vertrauen in die Fähigkeiten der Eltern. "Die können durchaus fachlich geeignet sein", sagt Johannes Lambert. Dennoch sähe man "keinen politischen Handlungsbedarf", Homeschooling in Deutschland zu legalisieren. Denn die Schulpflicht soll hier nicht allein Garant für Bildung sein, sondern auch für soziale Kompetenz. Nur in der Schule kommen Kinder "mit allen sozialen Schichten des Volkes zusammen", so Lambert."
http://www.zeit.de/2000/19/200019.homeschooling_.xml?page=3

2. Einen Aufsatz von ihm persönlich zu Elternrecht und Schule, in dem auch seine Vorstellung von Schule als Klammerfunktion der Gesellschaft zum Ausdruck kommt:
"Dass die Schulen von der allgemeinen Privatisierungswelle nicht erfasst wurden, lässt sich nur mit ihrer besonderen, gesamtgesellschaftlichen Funktion erklären: Sie sichern allen Jugendlichen, unabhängig von Herkunft und wirtschaftlichen Verhältnissen, Chancengleichheit und daneben einen gemeinsamen Bildungsfundus, der unsere Gesellschaft zusammenhält und der es verhindert, dass die verschiedenen ethnischen und religiösen Gruppen für ein gedeihliches  Zusammenleben zu weit auseinander driften. Um aber diese Aufgaben zu erfüllen, brauchen die Schulen einen eigenständigen, vom Elternhaus unabhängigen, d.h. öffentlich-rechtlichen Erziehungs- und Bildungsauftrag."
http://www.leb-bw.de/fileadmin/pdfs/downloads_Eltern_und_Schule/Lambert_Aufsatz_zu_Elternrecht_und_Schule.pdf

 
Über Hinweise, Ergänzungen oder Kommentare zum Menüpunkt Baden-Württemberg (mit den Verlinkungen zu Gesetzen, den Briefwechseln mit Ministerien und irgendwann mal auch der Auflistung von Schulverweigerungen und deren Geschichte) in unserem Forum , oder per E-Mail ( Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. ) würden wir uns sehr freuen!
 

Termine :

26. Juli 2010 bis 1. August: Freilerner Treffen  in Schweden

3 - 7 August 2010: EUDEC 2010

30. Juli bis 7. August 2010: Sommercamp der Intiative für selbstbestimmtes Lernen und des BVNL an der Ostsee

1. - 7. September 2010: "Septembertreffen" - Jugendtreffen im Schwarzwald

10.  - 12. September 2010: EUDEC-Deutschland-Treffen

11.September 2010: Mahnwache und Kranichfaltaktion in Stuttgart

05. bis 07. November 2010Herbsttreffen der Initiative für selbstbestimmtes Lernen, mit Mitgliederversammlung des BVNL


Regelmäßige Treffen: 
Stuttgart ,  Schwäbische Alb Außerdem gibt es die Unerzogen-Treffen: in Berlin, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt, Halle, Hamburg, Karlsruhe, Köln, London, Rostock, Mallorca,
http://www.unerzogen.de/brunch/

Jeden Dienstag ab 20 h Unschooling-Chat auf http://www.unerzogen.de/chat/


 
Der Schulzwang wird fallen wie
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Ekkehard von Braunmühl