Briefwechsel mit dem Kultusministerium
Anlässlich des Internationalen Tages der Bildungsfreiheit am 15. September 2009 machten wir am Schlossplatz in Stuttgart einen Infostand und schrieben an Herrn Kultusminister Rau einen Brief, in dem wir ihn aufforderten den Druck von den frei lernenden Familien und Kindern zu nehmen. Herr Ministerialrat Lambert antwortete für Herrn Kultusminister Rau.
Er schilderte die Gesetzeslage und begründete sie wie folgt:
„Der Kanon der schulischen Fächer und ihre Inhalte dienen der Aufgabe, den jungen Menschen so zu formen, dass er seine Aufgabe als mündiger Bürger in einem demokratischen Staatswesen wahrnehmen kann. Hierzu reicht nicht die Vermittlung von Grundkenntnissen und Grundfertigkeiten, wie sie etwa durch Lehrbriefe und Unterricht durch die Eltern erreicht werden können. Die Schule muss gesellschaftliche und historische Fragestellungen sachkundiger, wissenschaftlich fundierter und pädagogisch zielgerichtete vermittelt, als dies durch Unterrichtssugorrate erreicht werden kann.“
In einem Antwortschreiben darauf stellt Immanuel Wolf vom BVNL folgende These dar:
"Der mündige Bürger in einer Demokratie braucht Selbstbewusstsein, Toleranz und Empathie. Er muss wissen, was er kann und was er will, er muss andere in ihrem Anderssein akzeptieren und sich in sie hineinversetzen und mitfühlen können. Die Fähigkeiten dazu werden weniger durch Inhalte, sondern durch soziale Strukturen gebildet."
und führt diese auch weiter aus. Am Ende verweist er auf Studien, in denen die (positiven) Ergebnisse von Homeschooling in den USA belegt werden und fordert:
"Bitte geben sie doch eine eigene Studie zu den Ergebnissen von Home-Education in
Auftrag, um ein neutrales Bild zu bekommen!"
Zu diesem 2. Brief unsererseits bekamen wir bisher keine Antwort.
Im Rahmen der Aktion „Bildungsfreiheit für Deutschland - mehr als 1000 Kraniche für die Bundeskanzlerin“ schickte die Initiatorin Anja Krohmer den Kultusministern der 16 Bundesländer 3 gefaltete Origami-Kraniche und einen Brief, in dem sie auf die Aktion hinweist und fragt:
- "Dürfen Eltern in Thüringen schulfreie Bildungsformen, wie Freilernen, Häuslichen Unterricht, home-
schooling und family based education für ihre Kinder wählen, ohne dass sie Buß- und Zwangsgelder, Ge-
richtsverhandlungen und den teilweisen Verlust des Sorgerechts fürchten müssen?
- Wird in Thüringen das Recht der Eltern gemäß Art. 26/3 der Deklaration der Menschenrechte anerkannt
und geachtet?"
Für das Kultusministerium von Baden-Württemberg antwortet wieder Herr Ministerialrat Lambert. Sein Schreiben an Anja Krohmer ist dem seiner Antwort an die Betreuer des Infostandes vom September ähnlich, jedoch weiter ausformuliert und an manchen Stellen abgeschwächt (z.B. "junge Menschen vorzubereiten" statt "zu formen"). Vor allem auf den Aspekt der Integration in die Gesellschaft geht er genauer ein:
"Art. 6.2 des Grundgesetzes kann daher, auch im wohlverstandenen Interesse des Kindes selbst, kein Recht der Eltern darauf entnommen werden, ihre Kinder von der Gesellschaft abzusondern und ihnen dieses Hineinwachsen vorzuenthalten, um sie vor – als schädlich erachteten – Einflüssen der Mitschüler zu bewahren. Denn Schule ist Gesellschaft. In ihr begegnen sich alle Teile der Gesellschaft, so wie diese eben ist. Sinn und Zweck der allgemeinen Schulpflicht ist es gerade, die Kinder ab einem gewissen Alter, in dem es ihnen zuzutrauen ist, in diese Gesellschaft einzufügen, damit sie andere – und andere sie - kennen und mit ihnen umgehen lernen. Der Schulbesuch gibt den Kindern die Möglichkeit, außerhalb des engen Familienkreises Beziehungen zu knüpfen, andere Lebens- und Denkformen kennen zu lernen, sich mit anderen Überzeugungen auseinander zu und mit Freiheiten umzugehen".
Zu Zwangsmaßnahmen und Sorgerecht bei Schulpflichtverletzungen schreibt er folgendes:
"Bei den Schulverweigerungen aus religiösen Gründen liegt in aller Regel keine weitergehende Verletzung des Personensorgerechtes vor. Eine Entziehung des Sorgerechts durch das Familiengericht wäre unverhältnismäßig. Insbesondere auch für solche Fälle wurde schulgesetzlich das Zwangsgeld eingeführt. Über die Schulgesetzänderung haben die Abgeordneten des Landtages von Baden-Würtemberg, d.h. Demokratisch gewählte Volksvertreter entschieden.
Die Schule wird – vor der Anwendung von Zwangsmitteln – immer zunächst versuchen, die Schulpflicht durch Apelle an die Einsicht im Rahmen von pädagogischen Erziehungsmaßnahmen bzw. Gesprächen durchzusetzen."
Anja Krohmer schrieb in ihrer Antwort zu dem Vorwurf der Absonderung von der Gesellschaft:
"Ebenso möchte ich Formen schulfreier Bildung nicht als Absondern von der Gesellschaft verstanden wissen. Wissen-
schaftlich fundierte Studien zeigen ja gerade eben, dass Freilerner deutlich sozial und politisch engagierter sind als der
Bevölkerungsdurchschnitt. Auch aus meinem persönlichen Umfeld sind mir keine sozial-isolierten Freilerner-Familien
bekannt."
Anlässlich des erfolgreichen Asylverfahrens von Familie Romeike in den USA schrieben wir einen offenen Brief an die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten & Kultusminister der Länder, in dem wir sie dazu aufforderten sich dafür einzusetzen, dass die elementaren Menschenrechte auch im Bereich von Bildung und Schule in allen Bundesländern eingehalten werden. "Homeschooling muss in allen seinen Varianten vom Unterricht zu Hause bis zum freien Lernen zugelassen und die Gründung von freien Schulen einfacher werden. " (siehe auch unsere Presseerklärung dazu)
Bisher liegt uns keine Antwort aus Baden-Württemberg vor.