Bundesverband Natürlich Lernen e.V.

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Schleswig-Holstein

Schulgesetze


Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz - SchulG)
 
Gesetze, Verordnungen und Erlasse des Landes Schleswig-Holstein


Landesverfassung

 

Artikel 8
Schulwesen
 
(1) Es besteht allgemeine Schulpflicht.
 
(2) Für die Aufnahme in die weiterführenden Schulen sind außer dem Wunsch der Erziehungsberechtigten nur Begabung und Leistung maßgebend.
 
(3) Die öffentlichen Schulen fassen als Gemeinschaftsschulen die Schülerinnen und Schüler ohne Unterschied des Bekenntnisses und der Weltanschauung zusammen.
 
(4) Die Erziehungsberechtigten entscheiden, ob ihre Kinder die Schule einer nationalen Minderheit besuchen sollen.
 
(5) Das Nähere regelt ein Gesetz.
 
 

Termine :

26. Juli 2010 bis 1. August: Freilerner Treffen  in Schweden

3 - 7 August 2010: EUDEC 2010

30. Juli bis 7. August 2010: Sommercamp der Intiative für selbstbestimmtes Lernen und des BVNL an der Ostsee

1. - 7. September 2010: "Septembertreffen" - Jugendtreffen im Schwarzwald

10.  - 12. September 2010: EUDEC-Deutschland-Treffen

11.September 2010: Mahnwache und Kranichfaltaktion in Stuttgart

05. bis 07. November 2010Herbsttreffen der Initiative für selbstbestimmtes Lernen, mit Mitgliederversammlung des BVNL


Regelmäßige Treffen: 
Stuttgart ,  Schwäbische Alb Außerdem gibt es die Unerzogen-Treffen: in Berlin, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt, Halle, Hamburg, Karlsruhe, Köln, London, Rostock, Mallorca,
http://www.unerzogen.de/brunch/

Jeden Dienstag ab 20 h Unschooling-Chat auf http://www.unerzogen.de/chat/


 
Der Schulzwang wird fallen wie
die Berliner Mauer
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»Zwei Dinge sollen Kinder von ihren Eltern bekommen: Wurzeln und Flügel«


Johann Wolfgang von Goethe