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BVNL.de Bildung in Freiheit ...in Deutschland

...in Deutschland

Beschreibung der rechtlichen und politischen Situation von Home-Education in Deutschland

Grundsätzliches

Die Schulpflicht wird durch Bestimmungen der Länder geregelt und ist somit in der Regel in den Landesverfassungen, in einem Fall lediglich im Schulgesetz selber geregelt. Näheres regeln die Schulgesetze, die es auch für jedes Bundesland einzeln gibt.

Letztendlich begründet und auch als Verfassungsmäßig korrekt angesehen wird die Schulpflicht dadurch, dass neben den Artikel 6 GG, (Absatz 2,  "Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.") gleichwertig Artikel 7 GG gestellt wird und die darin fest geschriebene Aufsicht des Staates über die Schulen mit einem den Eltern gleichrangigen eigenständigen staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag gleichgesetzt wird (obwohl dies darin nicht genannt wird und es insofern nur gängige Auslegung dieses Artikels ist)

In allen Bundesländern außer Bayern gibt es Ausnahmeregelungen zur Schulpflicht, die aber sehr restriktiv gehandhabt werden zum Beispiel bei Schülerinnen die Mutter sind.

Da Bildungspolitik Ländersache ist, wird auch in jedem einzelnen Bundesland unterschiedlich mit dem Thema Homeschooling umgegangen und es wandelt sich auch mit der Zeit.

 

Politische Haltung der Länder und des Bundes

Politisch sind sich jedoch derzeit alle Bundesländer und die die Bundesregierung einig in der Ablehnung von Homeschooling und sie sind auch nicht Gesprächsbereit Lösungswege zu finden, die Homeschooling ermöglichen würden.

Dies zeigt auch die Antwort der ehemaligen Bildungsministerin Frau Schavan auf eine Anfrage des Bildungsnetzwerks. ( http://www.netzwerk-bildungsfreiheit.de/pdf/Schavan_Offener_Brief_Antwort.pdf)

Eine weitere Bestätigung dieser Haltung zeigt sich auch in der Antwort des Ministerialrats Lambert auf einen Brief, den wir anlässlich des Tages der Bildungsfreiheit dem Baden-Württembergischen Kultusminister Rau schrieben. (Briefwechsel mit dem Kultusministerium)

Praktische Auswirkungen

Wie auch aus dem Schreiben der Kultusministerkonferenz ersichtlich wird, gibt es keine einheitliche Umgangsweise mit Homeschooling. Es wird jedoch dargestellt, dass auch Sorgerechtsentzüge durchaus für angemessen erachtet werden.

Es gibt Fälle in denen jahrelang nur ein niedriges Bußgeld verhängt wird, in einzelnen Fällen wird Homeschooling einfach geduldet. Häufig ist jedoch eine langsame Eskalation von Bußgeldern, über Zwangsgelder – die häufig in dermaßenen Höhen verhängt werden, dass  Familien ihre wirtschaftliche Existenz verloren geht , oder gefährdet wird. Außerdem wird häufig mit dem Entzug des Sorgerechts gedroht und dieses auch in manchen Fällen tatsächlich entzogen. Dazu kommt manchmal eine ärztliche oder schulpsychologische Diagnose, bei Verweigerung der Kinder des Schulbesuchs, dass die Ursache der Verweigerung eine zu enge Mutter-Kind-Beziehung sei und deshalb Mutter und Kind dringend getrennt werden müssen und eventuell auch behandlungsbedürftig seien oder eben das Kind, damit es wieder schulfähig wird psychatrisch Behandelt werden muss. (Bspw.  Melissa Busekros) Zum Teil wird dazuhin noch eine Anklage wegen Kindeswohlgefährdung nach dem Strafgesetzbuch erhoben. In manchen Bundesländern versucht der Staat die Schulbesuchspflicht durch eine polizeiliche Zuführung der Kinder zur Schule durchzusetzen.

Betroffene Familien sind häufig in einer so angespannten Situation, dass sie sich kaum mehr wehren können, auch wenn rechtliche Fehler von Seiten der Behörden statt gefunden haben – was häufig der Fall ist.

Aufgrund dieser unsicheren Situation suchen viele Familien einen Schlupfwinkel in dem sie sich ins Ausland abmelden und wirklich oder scheinbar dort leben. Die Bedrohung, dass einem die Kinder weg genommen werden könnten verbietet in gewisser Weise eine offene Auseinandersetzung mit dem Staat. Für viele Familien ist es aus diesem Grund auch wichtig, dass ihr Fall nicht an die Öffentlichkeit kommt.

Es gibt auch Familien die offizielle oder inoffizielle Absprachen mit den Behörden haben und damit eine Duldung für Homeschooling. Es gibt sogar Fälle, in denen einem Kind in der Familie eine geregelte Ausnahme zugestanden wurde, diese jedoch den anderen Kindern nicht angeboten wurde.
Familien, die in Ruhe gelassen werden, warum auch immer, leben natürlich trotzdem immer unter der Angst dies könnte sich ändern und sie werden irgendwann doch noch verfolgt. Schon aus diesem Grund heraus versuchen auch diese Familien möglichst wenig aufzufallen, um keinen Anlass für eine Verfolgung zu schaffen.

 

Die Situation ist also sehr komplex mit zum einen Bundes- und Länderkompetenzen zum anderen die Zuständigkeit von Schulamt, Jugendamt und dem Gesundheitsamt/Schulpsychologischer Dienst.

Die Verletzung der Schulpflicht ist in den meisten Bundesländern lediglich nur ein Bußgelddelikt. Jedoch wird aus einer Verletzung der Schulpflicht häufig automatisch auf eine Kindeswohlgefährdung geschlossen, was auch in manchen Rechtskommentaren in einer Reihe mit sexuellem Missbrauch und anderen Gewaltverbrechen gegenüber Kindern genannt wird. In diesem Moment geht es dann nicht mehr um eine Bußgeldsache, sondern der Staat wird aktiv um die Kinder zu schützen und eventuell die Eltern nach dem Strafgesetzbuch zu bestrafen. Dabei kommen dann die verschiedensten Gesetzte und Richtlinien nach dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), Jungendsozialhilfegesetze und anderen ins Spiel.

Erschwerend kommt hinzu, dass die Familiengerichte oft eng und dabei unkritisch mit den Jugendämtern zusammenarbeiten und die betroffenen Familien dadurch den Einschätzungen der Jugendämter sehr ausgeliefert sind.

 

Termine :

26. Juli 2010 bis 1. August: Freilerner Treffen  in Schweden

3 - 7 August 2010: EUDEC 2010

30. Juli bis 7. August 2010: Sommercamp der Intiative für selbstbestimmtes Lernen und des BVNL an der Ostsee

1. - 7. September 2010: "Septembertreffen" - Jugendtreffen im Schwarzwald

10.  - 12. September 2010: EUDEC-Deutschland-Treffen

11.September 2010: Mahnwache und Kranichfaltaktion in Stuttgart

05. bis 07. November 2010Herbsttreffen der Initiative für selbstbestimmtes Lernen, mit Mitgliederversammlung des BVNL


Regelmäßige Treffen: 
Stuttgart ,  Schwäbische Alb Außerdem gibt es die Unerzogen-Treffen: in Berlin, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt, Halle, Hamburg, Karlsruhe, Köln, London, Rostock, Mallorca,
http://www.unerzogen.de/brunch/

Jeden Dienstag ab 20 h Unschooling-Chat auf http://www.unerzogen.de/chat/


 
Der Schulzwang wird fallen wie
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Der erste Unterricht des Kindes sei nie Sache des Kopfes, Sache der Vernunft! Er sei ewig Sache der Sinne, Sache des Herzens, Sache der Mutter!

Johann Heinrich Pestalozzi