Aktuelle Oya Ausgabe
Schulpflicht
Zu Hause lernen ist in Deutschland nicht verboten. Auch Kinder im schulpflichtigen Alter machen das ständig, machen Hausaufgaben, bekommen Nachhilfeunterricht, Musikunterricht oder lernen einfach so, weil es sie interessiert. Familien, die im Ausland leben wird sogar offiziell empfohlen ihre Kinder durch Fernschulen unterrichten zu lassen. Nur die Schulpflicht, die meistens in den Landesverfassungen festgelegt ist wird dadurch nicht erfüllt.Zuständig sind jeweils die Bestimmungen von dem Land, in dem mensch seinen Lebensmittelpunkt hat und kann in den Schulgesetzten nach gelesen werden.
Schulgesetze & Zitiergebot
Die Grundrechtepartei schreibt, dass in allen Schulgesetzen der Bundesländer das Zitiergebot nach Grundgesetz Artikel 19, 2 nicht oder nicht ausreichend beachtet wird. Dazu mehr hier
Gibt es Ausnahmegenehmigungen zur Schulpflicht?
Ja, die gibt es. In fast jedem Bundesland gibt es Möglichkeiten einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur Schulpflicht zu stellen. Näheres steht auch in den Schulgesetzten,.
Internationale Regelungen zur Schulpflicht
Hier beschreibt ein versierter Nicht-Jurist diese Regelungen, wie er sie verstanden hat; Irrtum behält er sich vor:
Die Europäische Konvention der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EGMR) einschließlich des Zusatzprotokolls (in dem der Artikel über das Bestimmungsrecht der Eltern in Bezug auf die Bildung steht) wurde von der Bundesrepublik Deutschland schon vor längerer Zeit ratifiziert; sie ist in Kraft getreten und ist für die Unterzeichner verbindlich.
In dieser Konvention heißt es im Zusatzprotokoll Nr. 1 Artikel 2, Satz 2:
"Der Staat hat bei der Ausübung der von ihm auf dem Gebiet der Erziehung und des Unterrichts übernommenen Aufgaben das Recht der Eltern zu achten, die Erziehung und den Unterricht entsprechend ihren eigenen religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen sicherzustellen"
Rechtsanwalt Schulrecht
auf dieser Seite hat ein Anwalt, der sich auf das Schulrecht spezialisiert hat viele Informationen über das Schulrecht veröffentlicht und manche interessante Bemerkung dazu gemacht. Wir kennen den Anwlat nicht und können deshalb über ihn selber nichts aussagen, aber es lohnt sich mal auf die Seite zu schauen und darin zu stöbern.


