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Lernen ist Leben - Bundesverband Natürlich Lernen! e. V.

Schulpflicht

Zu Hause lernen ist in Deutschland nicht verboten. Auch Kinder im schulpflichtigen Alter machen das ständig, machen Hausaufgaben, bekommen Nachhilfeunterricht, Musikunterricht oder lernen  einfach so, weil es sie interessiert. Familien, die im Ausland leben wird sogar offiziell empfohlen ihre Kinder durch Fernschulen unterrichten zu lassen. Nur die Schulpflicht, die meistens in den Landesverfassungen festgelegt ist wird dadurch nicht erfüllt.Zuständig sind jeweils die Bestimmungen von dem Land, in dem mensch seinen Lebensmittelpunkt hat und kann in den Schulgesetzten nach gelesen werden.

In der Regel beginnt die Schulpflicht ab dem Alter von 6 Jahren (in manchen Bundesländern auch schon ab 5). Teilweise gibt es die Möglichkeit die Kinder freiwillig früher einzuschulen oder auch für ein Jahr zurück zu stellen, weil sie noch nicht schulfähig sind. Dies wird jedoch zunehmend schwieriger und bedarf normalerweise auch der Zustimmung der Schule/Schulbehörde. Manchmal besteht dann jedoch die Pflicht statt der Schule einen Schulkindergarten zu besuchen.
Die Schulpflicht endet in vielen Bundesländern nach 12 Schuljahren, wobei meist die letzten drei Jahre auch als Teilzeitschule in Berufsschulen abgeleistet werden dürfen. IIn manchen Bundesländern endet die Schulpflicht mit 18 Jahren  in Berlin und Bayern mit 16 Jahren. In den meisten Schulgesetzen gibt es auch Ausnahmeregelungen für besondere Situationen.