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Lernen ist Leben - Bundesverband Natürlich Lernen! e. V.

Gesetzestexte Jugendhilfe

Auf dieser Seite finden sich Gesetze und Hinweise, die Hilfreich sein können.

http://famhecht.npage.de/gesetzesuebersicht_37155287.html

Sozialgesetzbuch Kinder- und Jungendhilfe

http://bundesrecht.juris.de/sgb_8/

BGB - elterliche Sorge

http://www.treffpunkteltern.de/gesetze/bgb_familienrecht_abschnitt2.php

Gefahr im Verzug

http://www.rechtswoerterbuch.de/recht/g/gefahr-im-verzug/

http://www.landkreis-zwickau.de/download/landratsamt_formulareD3/K5.1_Notfall__KWG.pdf

Wann ist die Polizei in Fällen von Kindeswohlgefährdung einzubeziehen?

http://db.dji.de/asd/114.htm

Generalvereinbarung zwischen dem Jungendamt und dem Träger von Einrichtungen und Diensten

http://www.lwl.org/lja-download/datei-download2/LJA/erzhilf/Familie/kinderschutz/Material_KS/1216893702_0/Vereinbarung_mit_den_freien_Traegern_8a_Dormagen.pdf

Jugendhilfeplan

Jungendämter sollen nach einem Hilfplan arbeiten. Hier der Kommunale Jugendhilfeplan des Landkreis Ansbach :

http://www.landkreis-ansbach.de/index.phtml?object=tx|1.803.1&ModID=10&FID=1504.364.1&La=1&sNavID=1504.61&mNavID=1504.21&qNavID=&ffmod=tx&ffsn=&&ort=

hier von Reutlingen (unter dem Stichwort Jungendhilfplanung und dem gesuchten Landkreis, können die Hilfpläne mit googel gefunden werden.)

http://www.kreis-reutlingen.de/servlet/PB/menu/1177347_l1/index.html

Handbuch Kindeswohlgefährdung

Handbuch Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB und Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) herausgegeben vom Deutschen Jugendinstitut.

http://db.dji.de/asd/ASD_Handbuch_Gesamt.pdf

hier ist ein Auszug daraus zu dem Thema : "Wann und auf welcher rechtlichen Grundlage entscheidet das Famileingericht" (4 Seiten)

http://db.dji.de/asd/F117_KlosterHarz_lv.pdf

Hier steht das Inhaltsverzeichnis zum Handbuch:

http://db.dji.de/asd/ASD_Inhalt.htm

 

Umgang mit Schulverweigerern

In den einzelnen Bundesländern bzw. teilweise auch Regionen gibt es Arbeitsrichtlinien nach denen empfohlen wird, wie Schulen oder Jungendämter mit Schulverweigerern umgehen sollen.

Umgang mit Schulverweigerern in Braunschweig, Reader

http://www.projektaktiv.de/fileadmin/user_upload/sophien/Veranst_Schulabsentismus/svw-bs.pdf

In Niedersachsen werden Busgeldbescheide in der Regel, (wenn die Schuld am Fernbleiben der Schüler nicht bei den Eltern liegt) gegen Schüler ab 14 selber gestellt. In der Regel gibt es die Möglichkeit das Bußgeld abzuarbeiten. Bei Verweigerung kann Jugendarrest angeordnet werden.

Reader zum Umgang mit Schulschwänzern in Baden-Württemberg

http://www.schule-bw.de/unterricht/paedagogik/gewaltpraevention/kbuero/schulschwaenzen.html

Jahresbericht Jugendkriminalität und Jungendgefährdung LKA Niedersachsen

http://www.lka.niedersachsen.de/praevention/kinder_jugend/jahresbericht2005.pdf

Informationen über Jugendämter

Hier findet ihr interessante Informationen über Jugendämter und ihre Struktur:

www.jugendaemter.com/