Aktuelle Oya Ausgabe
Stellungnahmen, Entschließungen und Forderungen
zur Bildungsfreiheit in Deutschland, 2002 bis 2010.
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1.) Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport in Baden Württemberg ,
Nr. 41-6601.0/306/1), Bildungsministerin Frau Dr. Annette Schavan, 10. Juli 2002
2.) International Democratic Education Network
Resolution der IDEC in Berlin, 2005.
3.) Forderungen des Bundesverbands der Alternativschulen e.V., BFAS
Öffentliche Erklärung in Hannover am 24. September 2005
4.) effe-Entschließung zu Home Education, 2007
5.) Bericht über das deutsche Bildungssystem, UN-Sonderbeauftragter für
Menschenrechte Vernor Munoz de Villalobos, 2007.
6.) Berliner Erklärung zur Bildungsfreiheit , 2008
1.) Juli 2002
Stellungnahme
des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport in Baden Württemberg
vom 10. Juli 2002 Nr. 41-6601.0/306/1)
Bildungsministerin Frau Dr. Annette Schavan antwortete auf eine Anfrage im baden-württembergischen Landtag zur „Problematik" der häuslichen Bildung wie folgt:
Von Bedeutung ist, dass es diesen Kindern ansonsten in aller Regel an nichts mangelt, so dass die Jugendämter auch keine Veranlassung sehen, den Entzug des Sorgerechts einzuleiten.
(Annette Schavan in einer Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport vom 10. Juli 2002 Nr. 41-6601.0/306/1)
2.) Juli 2005
International Democratic Education Network
Resolution der IDEC 2005
An der Internationalen Konferenz über Demokratische Bildung, die vom 31. Juli bis zum 6. August 2005 in Berlin stattfand, nahmen 200 Menschen aus 28 Ländern teil.
Diese Teilnehmer verständigten sich auf die folgende Erklärung:
Wir glauben, dass - wo immer es um Bildung
geht - junge Menschen das Recht haben,
individuell zu entscheiden, was, wie, wo,
wann und mit wem sie lernen,
gleichberechtigt an Entscheidungen darüber beteiligt
zu sein, wie ihre Organisationsformen
- insbesondere ihre Schulen - geführt werden,
ob Regeln und Sanktionen nötig sind
und gegebenenfalls welche.
2005 Resolution
13. International Democratic Education Conference (IDEC)
Berlin, Deutschland
www.idec2005.org
Zur Verbreitung der Idee der Demokratischen Bildung finden seit 1993 alljährlich IDECs statt (u.A. in Australien, Brasilien, Deutschland, GB, Indien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Österreich, Palästina, Ukraine, USA). Sie werden weitgehend oder ganz von Menschen im Schulalter organisiert. Die jeweilige Gruppe legt die Ziele der Veranstaltung fest.
3.) September 2005
Forderungen des
Bundesverbands der Alternativschulen e.V. BFAS
Öffentliche Erklärung am 24. September 2005 in Hannover
" Von Anfang an treten Freie Alternativschulen für Eigenverantwortung und Selbststeuerung beim Lernen ein. Konsequent zu Ende gedacht bedeutet das, dass auch Lernbiographien und Entwicklungswege möglich sein müssen, die ohne die Institution Schule auskommen.
Allein das wäre ein Grund, den Schulzwang abzuschaffen.
Gravierender ist sicherlich der Widerspruch, einerseits, selbstständige, verantwortliche, demokratische Menschen erziehen zu wollen, das aber andererseits gegebenenfalls mit polizeilichen Zwangsmaßnahmen durchzusetzen.
Wir fordern die Abschaffung der anachronistischen Schulpflicht in den Ländergesetzen. Wir fordern die Aufnahme des Rechts auf selbstbestimmte Bildung für alle Menschen in das Grundgesetz."
Bundesverband der Alternativschulen e.V., Hannover, 24. 09. 2005
4.) April 2007
effe International Office
Postfach 10 02 33
D - 44702 Bochum
Fon: +49 234 610 4736
Fax: +49 234 610 4738
www.effe-eu.org
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effe-Entschließung zu Home Education
Dem effe gehören neben Eltern, Lehrkräften, Erziehungswissenschaftler/innen von öffentlichen und privaten Schulen und Hochschulen sowie Politiker/innen und Schulverwaltungsangehörigen auch Menschen an, die für ihre Kinder Bildung und Unterrichtung außerhalb des bestehenden Schulsystems wünschen. Mit Rücksicht auf diese Minderheit fassen Präsidium, Vorstand und die Mitglieder der
Internationalen Konferenz des effe die nachfolgende Entschließung:
Die Parlamente sowie die Schulministerien und Schulbehörden der deutschen Bundesländer werden aufgefordert, im Sinne der bestehenden internationalen Übereinkommen die Schulpflicht zu ersetzen durch eine Bildungs- und Unterrichtspflicht.
Begründung:
In fast allen Nachbarländern Deutschlands und in den meisten europäischen Ländern gilt anstelle einer nur in einer staatlichen oder staatlich anerkannten Schule zu erfüllenden Schulpflicht (wie in
Deutschland) eine auch durch Heimunterricht (homeschooling) zu erfüllende Bildungs- und Unterrichtspflicht. Dies entspricht auch der englischen, französischen und spanischen Fassung von Artikel 28 der UN-Kinderrechte-konvention: Insoweit gibt die deutsche Fassung
- den Besuch der Grundschule für alle zur Pflicht und unentgeltlich zu machen
nicht den wirklichen Sinn dieser Ausgestaltung des Rechts auf Bildung wieder, wie er in den Fassungen in englischer, französischer und spanischer Sprache zum Ausdruck kommt:
- make primary education compulsory and available free to all
- ils rendent l`enseignement primaire obligatoire et gratuit pour tous
- implantar la ensenanza primaria obligatoria y gratuita para todos.
Beschlossen vom
Vorstand, Präsidium und der Internationalen Konferenz des Europäischen Forums für Freiheit im Bildungswesen (effe) im April 2007
5.) Herbst 2007
Der Bundesgerichtshof missachtet nicht allein die Elternrechte, sondern verstößt auch in eklatanter Weise gegen internationale Vorgaben:die Kinderrechte.
In seinem Bericht über das deutsche Bildungssystem, 2007, schrieb der
UN-Sonderbeauftragte für Menschenrechte Vernor Munoz de Villalobos:
„... (Es) muss daran erinnert werden, dass Bildung nicht auf Schulanwesenheit reduziert werden kann. (Sie) muss stets auf das Wohl des Kindes ausgerichtet sein.
Alternativen wie Fernunterricht und "homeschooling" sind mögliche Optionen, die unter gewissen Umständen in Betracht kommen können.
Insbesondere wenn man berücksichtigt, dass nach Artikel 13 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte Eltern das Recht zukommt, die angemessene Bildung für ihre Kinder zu bestimmen.
Die Förderung und Stärkung des öffentlichen und staatlich finanzierten Bildungssystems darf nicht dazu führen, Modelle ohne physische Präsenz im Schulgebäude anzuprangern.
In diesem Sinne wurden dem Sonderberichterstatter Klagen über Drohungen mit dem Entzug des elterlichen Sorgerechts zur Kenntnis gebracht, weil Kinder in "homeschooling"-Modellen unterrichtet werden."
Vernor Munoz war zu diesem Zeitpunkt noch nicht über den Übersetzungsfehler der UN-KRK ins Deutsche unterrichtet worden.
6.) Oktober 2008
Berliner Erklärung zur Bildungsfreiheit
TagungsteilnehmerInnen aus verschiedensten Schulformen, von der staatlichen
Grundschule über reformpädagogische und demokratische Schulen in freier
Trägerschaft bis hin zu Freilerner-Familien, deren Kinder sich ganz ohne Schulbesuch
bilden, haben sich am Dienstag 28.10. 2008 in Berlin auf eine Grundsatzerklärung zur
Bildungsfreiheit geeinigt. Die "Berliner Erklärung zur Bildungsfreiheit" dient jetzt als
Grundlage für gemeinsame Lobbyarbeit zugunsten der Bildungssituation unserer
Kinder. Sie umfasst 5 Punkte:
1. Wir teilen die Überzeugung, dass die gegenwärtige Bildungskrise gelöst werden kann, indem Freiraum für eine Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten geschaffen wird.
2. Diese Vielfalt umfasst alle individuellen Möglichkeiten. Dazu gehören staatliche Regelschulen verschiedener Formen, Schulen aller pädagogischen Richtungen in freier Trägerschaft inclusive Fernschulen sowie freie Bildungsformen ohne Schule.
3. Jeder Mensch hat gemäß UN-Menschenrechtserklärung und UN- Kinderrechtskonvention das Recht auf Bildung. Die Art, Form, Inhalte und Ziele dieser Bildung sind individuell wählbar und selbstbestimmt.
4. Der Staat hat laut Art. 7 GG die Aufsicht über das Schulwesen. Dadurch wird unserer Überzeugung nach im Sinne der Grund- und Freiheitsrechte gemäß Art. 1 bis 19 GG kein eigenständiger staatlicher Erziehungs- und Bildungsauftrag begründet. Die staatliche Gemeinschaft wacht darüber, das Recht auf Bildung für Menschen jeden Alters zu gewährleisten und Mißbrauch zu verhindern.
5. Wir setzen uns daher gemeinsam für die Umwandlung des europaweit nur in Deutschland praktizierten Schulzwangs in ein Grundrecht auf Bildung gemäß der Punkte 1 bis 4 ein.
Wir laden alle freiheitlich gesinnten Kräfte in Deutschland und Europa ein, uns hierbei mit ihrer Unterschrift zu unterstützen:
http://www.bildunginfreiheit.de/
Berlin, den 28.10. 2008
Unterdrückung und Verfolgung individueller und freier Unterrichtsformen
Anlässlich des Besuchs des Sonderberichterstatter der UN-Menschenrechtskommission, Vernor Muñoz die Bundesrepublik. 19. Februar 2006 wandten sich Gruppen und Einzelpersonen, die sich zum Netzwerk Bidlungsfreiheit zusammenschlossen mit einem Raport an ihn und bekamen auch die Gelegenheit zu einer Anhörung. Hier könne Sie den Raport nachlesen.
Eine kleine Auswahl von Experten zum Thema Schulpflicht und Homeschooling:
„Heimunterricht muss erlaubt sein“
Dieter Lenzen, Präsident der freien Universität Berlin in einen Gastbeitrag für den Tagesspiegel vom 25.5. 2009
„Man muss die Schulpflicht etwas lockern“ Prof. Volker Ladenthin, Bildungsexperte von der Uni Bonn in einem Interview mit dem DeutschlandradioKultur vom 14.1. 2008
„Homeschooling – Häuslicher Unterricht - Ein Schritt zur Anpassung des Deutschen Erziehungs- und Bildungswesens an die Menschenrechte“ Prof. Dr. Franco Rest, Erziehungswissenschaftler und Ethiker, Dortmund in einem Vortrag von 2008
„Die Anerkennung des Rechts auf familiäre Beschulung ist – als eine exit- Option verfassungsrechtlich geboten“ Prof. Dr. Franz Reimer, aus Gießen in einen Artikel für NVwZ , 2008, Heft 7
„Bildung zu Hause“ eine wissenschaftliche Studie zum Homeschooling im Tologoverlag, Leipzig erschienen, von Dr. Alan Thomas, Gastdozent am Institut für Bildungsforschung der Universität London
"Das Schulsystem ist demokratiewidrig" Interview von www.bildungsklick.de mit Prof. Dr. Wolfgang Edelstein, dem ehemaligen Direktor des Max-Planck-Instituts für Bildungsforschung vom 5.11.2007
„Schule ist Zuchthaus – in jedem Land“ Wladimir Kaminer, Schriftsteller im Interview mit dem Unerzogen Magazin, Heft 4/09
Texte von Herrn Ministerialrat Johannes Lambert
Im Internet fanden sich folgende Aussagen und Texte von Herrn MR Lambert:
1. ein Artikel über Homeschooling aus der Zeit.
"Beim Kultusministerium Baden-Württemberg hat man mehr Vertrauen in die Fähigkeiten der Eltern. "Die können durchaus fachlich geeignet sein", sagt Johannes Lambert. Dennoch sähe man "keinen politischen Handlungsbedarf", Homeschooling in Deutschland zu legalisieren. Denn die Schulpflicht soll hier nicht allein Garant für Bildung sein, sondern auch für soziale Kompetenz. Nur in der Schule kommen Kinder "mit allen sozialen Schichten des Volkes zusammen", so Lambert."
http://www.zeit.de/2000/19/200019.homeschooling_.xml?page=3
2. Einen Aufsatz von ihm zu Elternrecht und Schule, in dem auch seine Vorstellung von Schule als Klammerfunktion der Gesellschaft zum Ausdruck kommt:
"Dass die Schulen von der allgemeinen Privatisierungswelle nicht erfasst wurden, lässt sich nur mit ihrer besonderen, gesamtgesellschaftlichen Funktion erklären: Sie sichern allen Jugendlichen, unabhängig von Herkunft und wirtschaftlichen Verhältnissen, Chancengleichheit und daneben einen gemeinsamen Bildungsfundus, der unsere Gesellschaft zusammenhält und der es verhindert, dass die verschiedenen ethnischen und religiösen Gruppen für ein gedeihliches Zusammenleben zu weit auseinander driften. Um aber diese Aufgaben zu erfüllen, brauchen die Schulen einen eigenständigen, vom Elternhaus unabhängigen, d.h. öffentlich-rechtlichen Erziehungs- und Bildungsauftrag."
http://www.leb-bw.de/fileadmin/pdfs/downloads_Eltern_und_Schule/Lambert_Aufsatz_zu_Elternrecht_und_Schule.pdf


